Diversitätskonzept für den Vorstand der DEUTZ AG

Stand 2023

Der Aufsichtsrat hat für die Zusammensetzung des Vorstands folgendes Diversitätskonzept gemäß 
§ 289f Abs. 2 Nr. 6 HGB festgelegt:

Neben grundlegenden Eignungskriterien bei der Auswahl von Kandidatinnen und Kandidaten für eine 
Vorstandsposition wie Persönlichkeit, Integrität, überzeugende Führungsqualitäten, fachliche 
Leistung für das zu übernehmende Ressort, die bisherigen Leistungen, Kenntnisse über das 
Unternehmen sowie die Fähigkeit zur Gestaltung von Geschäftsmodellen und Prozessen in einer sich 
verändernden Welt achtet der Aufsichtsrat auch auf Vielfalt (Diversity). Unter Vielfalt als 
Abwägungsgesichtspunkt versteht der Aufsichtsrat insbesondere:

  • eine angemessene Vertretung beider Geschlechter 
  • eine hinreichende Altersmischung unter den Vorstandsmitgliedern
  • unterschiedliche Bildungs- und Berufshintergründe. 

Ziel des Diversitätskonzepts für den Vorstand ist es, Vielfalt für den Unternehmenserfolg bewusst zu 
nutzen, denn Vielfalt hinsichtlich unterschiedlicher Perspektiven, Kompetenzen und 
Erfahrungshintergründe ist für uns eine wichtige Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit und 
den nachhaltigen Unternehmenserfolg. Diversität innerhalb des Vorstands fördert insbesondere das 
Verständnis für vielfältige und internationale Kundenerwartungen sowie neue Geschäftsmodelle.

 

Der Aufsichtsrat berücksichtigt bei der Zusammensetzung des Vorstands insbesondere auch folgende 
Gesichtspunkte:

  • Vorstandsmitglieder sollen über eine mehrjährige Führungserfahrung verfügen.
  • Vorstandsmitglieder sollen nach Möglichkeit Erfahrungen aus unterschiedlichen Berufsausbildungen sowie beruflichen Lebenswegen mitbringen.
  • Der Vorstand soll in seiner Gesamtheit über technischen Sachverstand, insbesondere über Kenntnisse und Erfahrungen in der Herstellung und im Vertrieb von Motoren aller Art und sonstigen technischen Erzeugnissen, sowie über internationale Erfahrung verfügen.
  • Der Vorstand soll in seiner Gesamtheit über mehrjährige Erfahrung auf den Gebieten Forschung und Entwicklung, Produktion, Vertrieb, Finanzen und Personalführung verfügen.
  • Der Vorstand soll in seiner Gesamtheit über internationale Erfahrung verfügen. 
  • Der Aufsichtsrat hat nach dem „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ formell eine Zielquote beschlossen, wonach dem Vorstand der DEUTZ AG am 30.06.2022 mindestens eine Frau angehören soll.
  •  Für die Mitglieder des Vorstands gilt grundsätzlich eine Altersgrenze von 65 Jahren (Regelaltersgrenze).

Mit welcher Kandidatin oder mit welchem Kandidaten eine konkrete Vorstandsposition besetzt 
werden soll, entscheidet der Aufsichtsrat im Unternehmensinteresse und unter Würdigung aller 
Umstände des Einzelfalls.

Neben langjährigen Erfahrungen im Konzern bringen die Vorstandsmitglieder umfassende Kenntnisse und Erfahrungen aus
unterschiedlichen, teilweise auch internationalen Tätigkeiten außerhalb der DEUTZ AG mit. In seiner aktuellen Zusammensetzung erfüllt der vierköpfige Vorstand die genannten Ziele. Die Altersspanne im Vorstand reicht aktuell von 44 bis 57 Jahren. Der Altersdurchschnitt liegt bei 48 Jahren.