Entsprechens-
erklärung


Entsprechenserklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der DEUTZ AG gemäß § 161 Aktiengesetz

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der DEUTZ AG erklären gemäß § 161 AktG, dass den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 („DCGK“) seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im März 2024 mit einer Abweichung von Ziffer G.11, Satz 1 DCGK entsprochen wurde, da der Aufsichtsrat bei der Vorstandsvergütung keine Möglichkeit mehr hat, außergewöhnlichen Entwicklungen in angemessenem Rahmen durch Gewährung einer Sondervergütung Rechnung zu tragen. Den Empfehlungen des DCGK wird künftig mit dieser Abweichung von Ziffer G.11, Satz 1 DCGK entsprochen. Die Gesellschaft hält die Gewährung von Sondervergütungen mit Blick auf die „best practice“ im Markt nicht mehr für angemessen.

Köln, im Dezember 2024