Managers' Transactions
Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte
Aufgrund der Managers‘ Transactions-Regeln (früher: Directors' Dealings-Regeln) sind Personen mit besonderer unternehmerischer Verantwortung für die DEUTZ AG (Manager) sowie in enger Beziehung zu den Managern stehende natürliche und juristische Personen gemäß Art. 19 MM-VO (Art. 19 Abs. 9 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014) dazu verpflichtet, der DEUTZ AG Geschäfte mit DEUTZ-Aktien mitzuteilen. Meldepflichtig sind überdies Geschäfte mit Schuldtiteln der Gesellschaft sowie das Verpfänden oder Verleihen der vorgenannten Wertpapiere.
Führungspersonen sind die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands der DEUTZ AG sowie sonstige Personen, die regelmäßig Zugang zu Insiderinformationen haben und die zu wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen ermächtigt sind.
Natürliche Personen, die in enger Beziehung zu den Führungspersonen stehen, sind deren Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, unterhaltsberechtigte Kinder sowie andere Verwandte, wenn sie mit der Führungsperson seit mindestens einem Jahr im selben Haushalt leben, sowie Vermögensverwalter der Führungspersonen.
Juristische Personen, die im Sinne der Managers' Transactions-Regeln einer Führungsperson zugeordnet werden, sind solche, in denen die Führungsperson oder mit dieser in enger Beziehung stehende Personen Führungsaufgaben wahrnehmen oder die aufgrund gesellschaftsrechtlichen Einflusses von diesen kontrolliert werden.
Entsprechend Art. 19 Abs. 9 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sind alle Geschäfte mit DEUTZ-Aktien oder mit etwaigen Schuldverschreibungen oder Finanzinstrumenten (z.B. Optionen) der DEUTZ AG ab einem Betrag von 5.000 € pro Kalenderjahr mitzuteilen. Mit Wirkung zum 01.01.2020 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht den Schwellenwert für zu meldende Eigengeschäfte nach Art. 19 Abs. 1, 1a, 8 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, die innerhalb eines Kalenderjahres getätigt werden, von 5.000,00 EUR auf 20.000,00 EUR angehoben. Bei Überschreiten der Grenze von 20.000 € sind alle Geschäfte eines Kalenderjahres mitzuteilen, was dann auch zu einer nachträglichen Mitteilungspflicht führen kann.